Bitte melden Sie sich vor Ort mit Ihren Tieren beim Ausstellungsleiter an.
Nur angemeldete Anbieter (Name, Adresse, Tierart und Rasse) dürfen Tiere verkaufen!
Für Geflügel beachten Sie bitte die Neuregelung seit dem 6. Mai 2017.
Bitte beachten Sie unbedingt die aktuelle Börsenordnung, welche vor Ort an die Anbieter ausgegeben wird und die Geflügelpestverordnung § 7 Abs. 1 Nr. 2 (Tierärztliche Bestandskontrolle 5 Tage vor Markttag)
Wir sind verpflichtet, Zuwiderhandlung gegen die Börsenordnung mit einem Ausstellungsverbot zu ahnden!
Folgende Angaben müssen beim Ausstellungsleiter angegeben werden.
Bitte bereiten Sie Ihre Unterlagen entsprechend vor:
Anbieter - Anmeldung Kleintiermarkt C 807 Kandern am _________________________
Name: |
Straße |
Tel.- Mobil Nr.: |
Vorname: |
PLZ/Wohnort: |
Registrier-Nr.: |
□ Privat □ Gewerblich (Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TierSchG nachweisbar.)
Kaninchen |
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Wellensittiche |
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Tauben |
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Hamster |
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Nymphensittiche |
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Hühner |
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Meerschweinchen |
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Kanarien |
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Enten/Gänse/Puten |
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Ratten, Mäuse |
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Finken |
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Wachteln |
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Andere Tierarten sind nicht zugelassen (s. Börsenordnung Punkt 2 + 6)
Nutzgeflügel (Art und Anzahl) muss 4 Tage vor dem Markttermin dem Veranstalter gemeldet werden.
Anbieter von Tauben und Nutzgeflügel müssen die Registrierung nach § 26 Viehverkehrsordnung nachweisen.
Für Nutzgeflügel sind der Impfschutz zur Newcastle-Krankheit und die Beachtung von § 7 Geflügelpestverordnung erforderlich (gültige tierärztliche Bescheinigung)
Mit dieser Anmeldung verpflichte ich mich meine Adresse am Angebotsplatz anzubringen, eine Verkaufsliste zu führen und zur Einhaltung der gültigen Börsenordnung.
Infos erhalten Sie beim Veranstalter unter http://www.kleintierzuchtverein-kandern.de/kleintiermarkt.htm
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(Unterschrift)